Práktik

[447] Práktik (grch.), s.v.w. Praxis (s.d.); das den alten Kalendern angehängte Witterungsprognostikon; daher Bauern-P., Witterungslehre den Bauernregeln. Welsche P., ein Verfahren, sich durch Zerlegen einer größern Zahl in kleine das Rechnen zu erleichtern. Im Seewesen ist P. (Pratike) die seitens der Hafenbehörde einem Schiffe erteilte Erlaubnis zum Verkehr mit dem Lande. Praktĭken, Ränke unerlaubte Kunstkniffe. Praktikābel, ausführbar, brauchbar. Praktikánt, ein zur Erlernung des praktischen Dienstes bei einer Behörde Angestellter, Praktĭker (Praktĭkus), ein in seinem Fach erfahrener Mann. Praktĭkum (Collegĭum practĭcum), akademische Vorlesung, die gleichzeitig Anleitung zur praktischen Ausübung des Gelernten gibt. Praktisch, den Zwecken des tätigen Lebens gewidmet, dazu brauchbar und geschickt (im Gegensatz zum bloß Theoretischen). Praktizieren, etwas ausübend betreiben, bes. das Geschäft des Arztes und Rechtsanwalts; auch gewandt etwas ins Werk setzen oder beiseiteschaffen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 447.
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