Prälāt [1]

[259] Prälāt (v. lat. praelatus, vorgezogen, von praeferre, vorziehen), in der kath. Kirche Inhaber eines höhern Kirchenamtes mit Jurisdiktion. Prälaten sind vor allem die Bischöfe, dann auch Äbte. Römische Prälaten sind die höhern Beamten der päpstlichen Kurie (s. Päpstlicher Stuhl) neben den Kardinälen. Päpstlicher Hausprälat, Ehrenprälat sind Titel für hervorragende Geistliche, die unmittelbare Assistenz bei päpstlichen Kirchenfunktionen haben oder wegen ihrer Verdienste um die Kirche ausgezeichnet werden sollten. Praelatus nulius (dioeceseos), ein exemter Abt, der über sein Kloster oder auch über die dazugehörigen Pfarreien bischöfliche Gewalt ausübt. In der protestantischen Kirche führen den Titel P. geistliche Würdenträger in England, Schweden und Dänemark; in Deutschland jetzt noch in Württemberg, Hessen und Baden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 259.
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