[567] Rückenmark (Medulla spinālis [Tafel: Nervensystem II, 1-9]), derjenige Teil des nervösen Zentralorgans, welcher sich im knöchernen Kanal der Wirbelsäule fortsetzt, hängt durch das verlängerte Mark mit dem Gehirn zusammen und reicht bis zum ersten Lendenwirbel, worauf sich zahlreiche Nervenstränge, der Pferdeschweif (Cauda equīna), anschließen. Es bildet einen 8-10 mm breiten Strang, der Länge nach in zwei symmetrische Hälften geteilt, welche durch einen schmalen Streifen (die Kommissur) verbunden sind, in dem der Zentralkanal liegt. Auf dem Querschnitt erscheint außen weiße, innen in einer Schmetterlingsfigur graue Substanz; letztere teilt die weiße Substanz auf jeder Hälfte in drei Stränge: den vordern und seitlichen für die motorische, den hintern für die sensible Leitung zwischen den Hirn- und Rückenmarksnerven. Wie das Gehirn ist das R. von drei Häuten umgeben (der weichen, der Spinnweben- und der harten Rückenmarkshaut), in deren Zwischenräumen sich die Zerebrospinalflüssigkeit findet. Aus jedem der 31 Zwischenwirbellöcher entspringt vom R. auf jeder Seite ein Nervenpaar (die Rückenmarks- oder Spinalnerven), mit vordern (motorischen) und hintern (sensiblen) Wurzeln; in letztern ist je ein Nervenknoten (Spinalganglion) eingeschaltet. Weiter enthält das R. automatisch wirkende Nervenzentren (Reflexzentren) für Herz-, Atmungstätigkeit etc.