Rat

[493] Rat (lat. Consilĭum), Titel von Beamten höhern Ranges, hat unzählige speziellere Bezeichnungen (Hof-R., Justiz-R., Forst-R. etc.), wird erhöht durch den Zusatz: Geheim, Ober und Wirklich; mit dem höchsten Titel »Wirklicher Geheimer R.« ist das Prädikat »Exzellenz« verbunden. R. bezeichnet auch eine kollegialische Behörde: Staats-R., Gemeinde-R., R. der Zehn in Venedig etc.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 493.
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