Kaiserlicher Rat

[916] Kaiserlicher Rat, in Elsaß-Lothringen ein aus Mitgliedern des Ministeriums bestehendes Verwaltungsgericht, das als zweite Instanz über Entscheidungen der Bezirksräte, ausnahmsweise auch in erster Instanz entscheidet.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 916.
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