[513] Rekognition (lat.), Anerkennung, bes. gerichtliche Anerkenntnis der Identität einer Person, Echtheit einer Urkunde etc.; Rekognitionsschein, Bescheinigung einer Unterschrift; insbes. gerichtliche Bescheinigung eines Eintrags ins Hypothekenbuch, eines niedergelegten Testaments; Clementinische Rekognitionen, s. Clemens Romanus.