[517]Rentamt(Rentei), bayr. Behörde für die örtliche Finanz-(Steuer-)Verwaltung; dann ähnliche Privatbehörde, bes. auf großen Besitzungen, auch an einigen Universitäten; Rentmeister (Rentamtmann), Vorsteher eines R.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 517.