Report

[518] Repōrt (engl., frz.), Bericht; im Börsenwesen: Kurszuschlag bei Prolongation von Zeitgeschäften (Gegensatz: Deport, s.d.). Reportgeschäft, ein Kauf, bei welchem die Ware (meist Wertpapiere) von dem Käufer sofort wieder an den Verkäufer für einen spätern Zeitpunkt und zu einem andern Preis zurückverkauft wird. Repōrter, Berichterstatter, bes. für Zeitungen; reportieren, zurückbringen, eintragen; gutschreiben; Geld zum Reportgeschäft darleihen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 518.
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