[540] Rittergüter, früher Güter, deren Besitzer Ritterdienste zu leisten hatten und dafür von den ordentlichen Landessteuern befreit waren; an Stelle jener Dienste traten später Geldleistungen (Ritterpferdgelder etc.). Die den R. zustehenden Vorrechte (Landstandschaft, Patrimonialgerichtsbarkeit, Patronat-, Jagdrecht etc.) sind in neuerer Zeit meist abgeschafft.