Schöppen
[652] Schöppen, s. Schöffen. – Schöppenstuhl, Kollegium von Rechtsgelehrten, das unter Zuziehung von Sachverständigen gleich einer Juristenfakultät für die Gerichte des In- und Auslandes auf Ersuchen Urteile verfaßte. – Vgl. Stölzel (2 Bde., 1901).