[624] Scheck (engl. check, frz. chèque), Geldanweisung, bes. Anweisung auf das Guthaben, das jemand bei einer Bank hat, zahlbar bei Sicht; in Deutschland bes. durch die Reichsbank eingebürgert, deren rote S. zur Überweisung im Giroverkehr, deren weiße S. zur Abhebung von Barbeträgen dienen. Gewöhnlich erhält der Kunde eines Bankhauses von diesem ein Scheckbuch mit numerierten Scheckformularen. – Vgl. Fick (1897), Pavliček (1898), Obst (1899).