[678] Seegebiet, derjenige Teil des Weltmeers, welcher im Gegensatz zu der von jeder Staatshoheit freien See völkerrechtlich zum Gebiet eines Staates gehört: das Küstengebiet (s.d.), Meerengen, die auf 3 engl. Seemeilen vom Lande aus beherrschbar sind, Meeresbuchten bis zu einer Öffnung von 10 Seemeilen.