[754] Stárosta (slaw.), Stammesältester, jetzt Vorstand von Gemeinden, Gesellschaften etc.; in Böhmen auch Bürgermeister; Starósten, in Polen früher Edelleute, die, im Besitz eines Kronlehns (Starostwo), bisweilen eine besondere Gerichtsbarkeit (Starosteigericht) ausübten.