Taucherapparate

1855. Taucherapparat.
1855. Taucherapparat.

[811] Taucherapparate, Vorrichtungen zur Ermöglichung eines längern Verweilens unter Wasser. Taucherkästen (zuerst 1580 erwähnt) wurden 1716 durch Halley mit Lufterneuerungsbehältern versehen; Smeaton führte denselben die frische Luft durch eine Druckpumpe zu (noch heute üblich); ähnlich die metallnen Taucherglocken. Zur Untersuchung und Reparatur an Schiffskörpern unter Wasser und ähnlichen Arbeiten dienen Taucheranzüge; früher der engl. Skaphanderapparat (luftdichter Kautschukanzug mit metallnem Helm, dem mittels Druckpumpe frische Luft zugeführt wird), jetzt meist der 1865 von Rouquayrol und Denayrouze konstruierte Apparat [Abb. 1855], bei welchem sich der Druck der eingeführten Luft selbsttätig dem jeweiligen Wasserdruck anpaßt. In 30 m Tiefe (ca. zwei Atmosphären Wasserdruck) ist das Arbeiten bis etwa zwei Stunden möglich, bei über 60 m (6 Atmosphären) überhaupt unmöglich. Zur Verständigung mit der Oberwelt dienen Signalleinen, auch Sprachrohre, zur Beleuchtung der Arbeitsstelle elektr. Lampen. – Vgl. »Instruktion für Taucher« (1881).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 811.
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