[420] Taucherapparate und Taucherglocken, Vorrichtungen zum Arbeiten unter Wasser, bei Bodenabsuchungen, Gründungen, Reparaturen, Heben versunkener Gegenstände u.s.w.
Die ersten Werkzeuge, deren sich die Menschen bedient haben, um unter Wasser zu tauchen und dort zu arbeiten, waren die Taucherglocken, deren erste Beschreibung von Fr. Baco von Verulam aus dem Jahr 1645 herrührt. Sie bestanden aus einem unten offenen, sonst allseitig geschlossenen Raum, dessen Luft, wenn man ihn ins Wasser hinunterläßt, je nach der Wassertiefe zusammengepreßt wird und in der die Menschen sich aufhalten und gewisse Vorrichtungen vornehmen können. Sie besaßen anfänglich keine ständige Luftzufuhr und konnten deshalb bloß in geringer Tiefe verwendet werden, da die stark gepreßte Luft den Luftraum zu stark verringert hätte (Fig. 1.) Halley erfand 1716 die ständige Luftzufuhr mittels Blasbälgen und aus Vorratsfässern. Indessen erhielten die Taucherglocken eine praktische Verwendbarkeit erst durch Smeaton, der sie im Jahr 1779 aus Gußeisen und so groß erstellte, daß mehrere Mann gleichzeitig darin arbeiten konnten. Die Luftzuführung geschah durch Luftpumpen; die Leute fliegen bei hochgehobener Glocke ein und aus, so daß dieselbe an einem Hebegerüst aufgehängt werden mußte, das auf einem Schiff stand (s. Fig. 2). Der entscheidende Fortschritt geschah aber, als Triger im Jahr 1841 die Luftschleusen erfand, welche es gestatten, jederzeit ein- und auszusteigen.
Da zu gleicher Zeit mit der Entwicklung der Mechanik auch Luftpumpen geschaffen wurden, welche größere Luftmengen anzufangen und auf höheren Druck zu pressen vermögen, nahmen die Taucherglocken größere Abmessungen an und es entwickelten sich neben dem Verfahren der Preßlustgründung (s.d.), bei dem die Luftkammer im Boden verloren bleibt, die sogenannten beweglichen Caissons, die nichts andres als große Taucherglocken sind. Diese Taucherglocken nehmen in neuester Zeit[420] zwei Formen an. Sie werden entweder an Schiffen aufgehängt, bei kleineren Glocken, oder erhalten bei großen Glocken über der Decke der Arbeitskammer oder Glocke einen Raum, in welchen Wasser eingelassen wird, wenn die Glocke auf dem Grund aufsitzen und in derselben gearbeitet werden soll, oder Preßluft, die das Wasser verdrängt, wenn die Glocke gehoben werden muß. Wenn die ersteren nur eine Arbeit von beschränkter Dauer zu besorgen haben, so hängt man sie meist zwischen zwei durch ein hölzernes oder eisernes Gerüst zusammengekuppelte Schiffe an Ketten und Hängeschrauben auf (s. Preßluftgründung, Fig. 6). Dienen sie aber einem ständigen Zweck, z.B. zur Unterhaltung einer Wasserstraße, so werden eigentliche Taucherschiffe gebaut. Die Glocke (der Taucherschacht) ist dann über einer in einem Schiffskörper ausgesparten Oeffnung aufgehängt, das Schiff trägt die Luftpumpe mit ihrem Motor und erhält oft sogar eine eigne Bewegung (s. Fig. 3). Die großen Taucherglocken mit Luftraum über der Arbeitskammer wurden bisher bloß bei Hafenbauten verwendet (s. Preßluftgründung, Fig. 7). Die bisher größte Taucherglocke zeigt Fig. 4. Bei allen diesen Taucherglocken muß über der Decke der Arbeitskammer so viel Ballast eingebracht werden, daß er der Wasserverdrängung durch die mit Luft gefüllte Arbeitskammer Gleichgewicht hält und müssen einzelne offene Schächte stets über das Wasser hinaufreichen, um die regelmäßige senkrechte Hebung der Glocke beim Einbringen von Luft in die über der Decke gelegene Gleichgewichtskammer zu sichern. Nicht seiten werden diese Glocken 1 oder 2 m in den Boden eingegraben und können trotzdem wieder gehoben werden.
Da die Taucherglocken eine sehr beschränkte Tätigkeit unter Wasser zulassen, d.h. bloß auf der Oberfläche eines im Wasser stehenden Körpers, insofern derselbe nicht kleiner ist als die Glocke und deshalb von dieser umhüllt werden kann, bedient man sich in neuester Zeit für Arbeiten unter Wasser der sogenannten Taucherapparate. Sie gehen darauf aus, dem Taucher die ihm unter Wasser zum Atmen nötige Luft zuzuführen und zerfallen in zwei Gattungen: Apparate, bei denen der Taucher nackt ins Wasser steigt, und solche, bei denen ein wasserdichtes Kleid seinen Körper, mit Ausnahme der Hände, und seine Kleidung vollständig gegen Wasser schützt. Wenn der Taucher nackt taucht (Fig. 5), so trägt er auf dem Rücken einen zweiteiligen Luftkasten, von dem aus ein Rohr zu seinem Mund führt, wo er dessen Ende fest zwischen die Zähne klemmt, während im übrigen eine Kautschukplatte seinen Mund und eine Klemme seine Nase gegen Wassereintritt[421] schützt. Der Luftkasten enthält ein Luftreservoir, das durch eine Luftpumpe außen stets gefüllt wird. Eine Klappe verbindet dieses Reservoir mit der Luftkammer und ergänzt die Luft, die aus derselben dem Taucher zuströmt. In ihrem oberen Teil ist diese Luftkammer durch eine Kautschukplatte geschlossen, die den Bewegungen des Tauchers beim Atmen folgt, d.h. sich ausdehnt und wieder zurückgeht; ein Ventil in derselben gestattet der beim Atmen ausgestoßenen Luft zu entweichen. Im übrigen trägt der Taucher Schuhe mit Bleifohlen, Strümpfe und Höfen und, um durch den Auftrieb (s.d.) nicht gehoben zu werden, ein Bleigewicht auf dem Rücken und eines auf der Brust. Diese Apparate sind im allgemeinen nur noch ausnahmsweise im Gebrauch.
Beim Tauchen im Taucherkleid (Fig. 6) zieht der Taucher über seine Unterkleider ein Hemd aus Kautschuk, welches die Füße, Beine und den Oberkörper in einem Stück umhüllt. An die Füße werden starke Schuhe mit Bleifohlen geschnallt; die Aermel, aus denen die Hände frei hervortreten, werden mit Kautschukbändern fest am Handgelenk angepreßt. Der obere Rand des Taucherkleides wird gewöhnlich an ein metallenes Bruststück wasserdicht festgeschraubt, das sich bequem über den Kopf anziehen läßt und oben ein kreisrundes Loch besitzt, dessen Rand ein Gewinde trägt, in dem der metallene Helm eingeschraubt wird (Fig. 7). Dieser Helm hat vor dem Gesteht eine weite Oeffnung, die durch Einschrauben einer starken Glasplatte in einem Metallrahmen geschlossen wird. In dem oberen Teil des Helmes findet sich ein Rohransatz, an den eine Kautschukröhre angeschraubt wird, die zu einer Luftpumpe führt. Ein regulierbares Ventil im Helm gestattet dem Taucher, den Luftdruck im Helm selber zu regulieren. Zwei Bleigewichte, deren eines auf der Brust, das andre auf dem Rücken hängt, ein Ledergurt, an dem ein Messer oder eine Hacke steckt, vervollständigen den Anzug. Der Taucher steigt von einem Schiff aus auf einer Leiter aus Holz oder einer Strickleiter in die Tiefe; um seinen Leib hat er ein Seil geschlungen, das ein Mann oben stets schwach angezogen hält, um den Taucher zwar nicht in seinen Bewegungen zu hindern, aber aus der Abwicklung des Seiles und seiner Richtung entnehmen zu können, wo der Taucher sich befindet und ihn im Notfall mit Beihilfe der Beistehenden aus dem Wasser ziehen zu können. Vielfach ist der oberste Teil des Helmes mit einer elastischen Metallplatte abgeschlossen und im Helm oberhalb derselben ein Rohransatz mit einem Kautschukrohr angebracht, das nach oben reicht und mit einem Hörbecher abgeschlossen ist, den der nämliche Mann, der das Seil führt, an sein Ohr hält, um die Aufträge und Mitteilungen entgegenzunehmen, die der Taucher in seinem Helm erteilt und die durch den ebengenannten Schaltapparat nach oben gelangen. Zu gewissen Arbeiten führt der Taucher eine elektrische oder Petrollampe mit. Die Drähte der ersteren laufen durch eine Führung im Gurt des Tauchers zur oberen Leitung, ein Schlauch verbindet die Petrollampe mit einem Luftregulator, den der Taucher auf dem Rücken trägt und dessen Bauart dem Regulator entspricht, den die nackten Taucher zur Atmung benötigen. Die Luftpumpe ist eine zweizylindrige Balanicerpumpe, die durch zwei Mann leicht bedient wird.
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