Veto

[619] Veto (ich verbiete), lat., im alten Rom die Formel, mit welcher die Volkstribunen die vorläufige Giltigkeit eines Senatsbeschlusses aufhielten; in constitutionellen Monarchien das Recht des Regenten den landständischen Beschlüssen seine Zustimmung zu verweigern u. dieselben dadurch ungiltig zu machen (absolutes V.), oder sie aufzuhalten, z.B. in Norwegen (suspensives V.). Ein solches hat auch der Präsident der nordamerik. Union; in mehren schweiz. Kantonen üben die Staatsbürger in Urversammlungen ein absolutes V.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 619.
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