Volkswirtschaftsrat

[933] Volkswirtschaftsrat, eine durch Verordnung vom 17. Nov. 1880 ins Leben gerufene Körperschaft in Preußen, welche der Regierung in wirtschaftlichen Fragen beratend zur Seite stehen soll, bestehend aus 75 für eine Sitzungsperiode von 5 Jahren teils durch Wahl, teils durch Ernennung berufene Mitglieder.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 933.
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