Volkszählungen

[933] Volkszählungen, periodische amtliche statist. Erhebungen, die die Ermittlung des Standes der Bevölkerung (s.d.) in einem Staate zum Gegenstand haben, eine der umfassendsten und bedeutendsten Unternehmungen der amtlichen Statistik. Im Mittelalter in einzelnen Städten, seit dem 18. Jahrh. in ganzen Staaten (Preußen, Hessen, Schweden) vorgenommen, seit Mitte des 19. Jahrh. (im Deutschen Zollverein seit 1834 alle 3 Jahre) allgemein üblich, und zwar in Deutschland (seit 1875) und Frankreich alle 5, sonst meist alle 10 Jahre.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 933.
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