[949] Walzende Grundstücke, im Gegensatz zu den Geschlossenen Gütern (s.d.) solche Liegenschaften, über welche der Besitzer beliebig verfügen kann.
Herder-1854: Walzende Grundstücke
Meyers-1905: Walzende Grundstücke · Zusammenlegung der Grundstücke · Herrschende Grundstücke
Pierer-1857: Walzende Grundstücke · Walzende Güter · Walzende Gerichte · Zusammenlegung der Grundstücke · Zerschlagung der Grundstücke · Behütung der Grundstücke