Walzende Grundstücke

[835] Walzende Grundstücke, Grundstücke, welche von einem Landgute hinweg verkauft werden können u. nicht zu dem geschlossenen Complex desselben gehören, s.u. Dismembration 3).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 835.
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