[669] Walzende Grundstücke, in Norddeutschland solche, welche nicht zu einem geschlossenen Gütercomplexe gehören u. einzeln verkauft werden dürfen.
Brockhaus-1911: Walzende Grundstücke
Meyers-1905: Walzende Grundstücke · Zusammenlegung der Grundstücke · Herrschende Grundstücke
Pierer-1857: Walzende Grundstücke · Walzende Güter · Walzende Gerichte · Zusammenlegung der Grundstücke · Zerschlagung der Grundstücke · Behütung der Grundstücke