[27] Absolution. Dieses Wort bedeutet die priesterliche Zusage oder Versicherung, daß Gott dem, der die begangenen Sünden bereuet, an Christum glaubet und fortan sich bessert, väterlich[27] vergeben wolle. In den frühesten Zeiten war die Absolution mehr ein weitumfassender Gerichtsspruch, durch welchen einer ganzen Gemeinde die verwirkte Kirchenstrafe erlassen wurde.
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