Aufgebot

[359] Aufgebot heißt die Bekanntmachung, welche der Geistliche an drei auf einander folgenden Sonntagen von der Kanzel oder vor dem Altare nach geendigter Predigt abzugeben hat, daß ein Paar sich ehelichen wolle. Das Aufgebot wurde in der frühern christlichen Kirche eingeführt, damit nicht Personen von verschiedener Religion, oder Blutsverwandte oder schon anderweitig Versprochene oder Verehelichte, sich verheirathen konnten. Die Protestation gegen eine solche Ehe nach oder vor deren Bekanntmachung heißt Einspruch; daher Einspruch thun. – Von dem Aufgebot kann man in gewissen Fällen auch dispensirt werden; daher der Ausdruck: Sie sind mit Dispensation getraut worden.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 1. Leipzig 1834, S. 359.
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