[359] Aufgeld, Agio, der Geldbetrag, welchen man bei verschiedenen Münzsorten zur Ausgleichung zulegt. Aufgeld bei Vermiethungen, Verdingungen, Fuhrgelegenheiten etc., der Geldbetrag, welchen man Jemandem gibt oder von ihm nimmt, um ihn oder sich zu verpflichten, das mündliche Uebereinkommen auch zu[359] halten. Es geht verloren, sobald ein oder der andere Theil seinem Versprechen nicht nachkommt.