Aufgeld

[359] Aufgeld, Agio, der Geldbetrag, welchen man bei verschiedenen Münzsorten zur Ausgleichung zulegt. – Aufgeld bei Vermiethungen, Verdingungen, Fuhrgelegenheiten etc., der Geldbetrag, welchen man Jemandem gibt oder von ihm nimmt, um ihn oder sich zu verpflichten, das mündliche Uebereinkommen auch zu[359] halten. Es geht verloren, sobald ein oder der andere Theil seinem Versprechen nicht nachkommt.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 1. Leipzig 1834, S. 359-360.
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