[65]Bigamie, Doppelehe, nennt man die eheliche Verbindung, welche Jemand mit zwei Personen insgeheim eingeht. Eine solche Ehe ist gesetzlich verboten, und wurde sonst mit dem Tode, wird jetzt aber minder streng bestraft.
t.
Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 2. Leipzig 1834, S. 65.