Contrebande

[487] Contrebande, nennt man diejenigen Waaren, deren Ein- oder Ausfuhr verboten ist, dann auch die Handlung des Einbringens der Waare über die Grenze; endlich bezeichnet man damit auch desraudirte Waaren, die sich von der eigentlichen Contrebande darin unterscheiden, daß von ihnen bloß die Abgabe hinterzogen wird.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 2. Leipzig 1834, S. 487.
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