[204] Contrebande (frz. Kongtrbangd), verbotwidrige Ein- oder Ausfuhr einer Waare. Kriegs-C., die Zufuhr von Kriegsmaterial für den Feind oder die Verproviantirung feindlicher Festungen oder Heere. Contrebandier, Schmuggler, Schleichhändler. Das Wort C. kommt aus dem mittelalterlichen »contra bannum«, gegen das Verbot.