Famulus

[64] Famulus, ursprünglich ein Diener, auf Universitäten ein Studirender, der im Hörsale die Aufsicht über die Plätze hat und die Collegiengelder für den Professor eincasirt; ferner der Gehilfe eines Arztes, welcher noch nicht selbstständige Praxis ausüben darf.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 4. [o.O.] 1835, S. 64.
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