Freimaurer

[252] Freimaurer. Die Herleitung der Verbrüderungen dieses Namens aus griechischen oder ägyptischen Mysterien oder von dem Orden der Tempelherren hat sich als unerwiesen dargestellt; vielmehr sind sie aus Baukorporationen, wie solche schon die Römer kannten, hervorgegangen. Zu engerer Verbindung setzten diese Gesellschaften unter sich schriftliche Constitutionen mit möglichster Beibehaltung ihrer ursprünglichen Verfassung und der Sanktionen des römischen Rechts ein, und diese wurden zuerst in England im 10. Jahrhundert unter den Schutz des Staates gestellt. So entstanden die zahlreichen, nach eigenen Verfassungen arbeitenden Logen, denen auch Nichtkünstler beitraten, um außer der Gleichheit politischer Gesinnungen den moralischen Gehalt der überlieferten Lehren und Gesetze in geselliger Verbindung fortzusetzen. Haben nun auch die eigentlichen Baukorporationen aufgehört, so ist doch noch jetzt jene reinmenschliche Vollendung in Religion, Tugend und Geselligkeit die wesentliche Beziehung, in welcher der Maurerbund zur sichern Ausbildung der gesammten Menschheit steht.

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Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 4. [o.O.] 1835, S. 252.
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