Freimaurer

[108] Freimaurer nennen sich die Mitglieder einer durch fast alle civilisirten Staaten der Erde verbreiteten Gesellschaft, welche sittliche Veredlung ihrer Mitglieder, gegenseitige Hülfe und Geselligkeit mit Ausschluß jedes Standes- und Vermögensunterschiedes zum Zweck hat. Namen und Ursprung verdankt die Freimaurerei den Baugesellschaften, die schon im röm. Alterthume sich bildeten, und welche auch in den ersten christlichen Reichen bestanden, die aus dem großen Römerreiche nach dessen Verfall hervorgingen. Die Mitglieder dieser Gesellschaften waren wirkliche Bauleute, welche die Baukunst als ein Geheimniß unter sich bewahrten und da sie sich über die entlegensten Länder verbreiteten, sich meist unter dem Schutze der Gesetze Constitutionen gaben, in denen auch religiöse, sittliche und gesellige Zwecke ausgesprochen waren. Ihre Lehren kleideten sie symbolisch ein, um sie dem Uneingeweihten unverständlich zu machen, wobei sie die Einkleidung aus Überlieferungen früherer, namentlich ägypt. und griech. Geheimlehren (s. Mysterien) entlehnten. Hierdurch hat man sich später zu der Muthmaßung verleiten lassen, die Freimaurer leiteten ihren Ursprung von den Pythagoräern (s.d.) oder gar von der ägypt. Priesterkaste ab, und hat ebenso wie bei diesen auch bei jenen eine verborgene tiefe Weisheit gesucht, indem man Vieles den erwähnten Symbolen unterschob, was ursprünglich gar nicht in ihnen lag. In spätern Zeiten mit zunehmender Bildung hörte das Bauwesen, der eigentliche Zweck der Baugesellschaften, auf, ein Geheimniß zu sein, und in den Gesellschaften selbst trat mehr der allgemein sittliche und gesellige Zweck hervor. So kam es, daß in England, wo sie sich am längsten erhalten, allmälig immer mehr Nichtbaukünstler in die Gesellschaften aufgenommen wurden, welche den Namen angenommene Maurer erhielten, und daß, nachdem der frühere Zweck ganz aufgehört hatte, seit 1717 eine völlige Umgestaltung mit den noch bestehenden Gesellschaften vorgenommen wurde. Das Bauen und alle auf dasselbe sich beziehenden Ausdrücke der Gesellschaft wurden nur noch in figürlicher Bedeutung für die geselligen und sittlichen Zwecke der Gesellschaft gebraucht, welche oben angegeben wurden. Die Constitution des Ordens wurde hiernach umgeändert, und mit dieser neuen Verfassung gewann der Verein bald die große Ausdehnung, welche er gegenwärtig hat. In den meisten Staaten wurde der Ausbreitung des Ordens kein Hinderniß in den Weg gelegt, weil man den edeln Zweck desselben anerkannte, und weil es einer der Hauptartikel seiner Verfassung war, daß sich die Mitglieder in ihren Zusammenkünften nicht auf politische Meinungen einlassen, sondern den bestehenden Gesetzen und Regierungen Achtung und Ehrerbietung beweisen sollten. Jede einzelne Freimaurergesellschaft wird, sowie der Ort ihrer Zusammenkunft, eine Loge genannt, und steht unter der Leitung eines von ihr gewählten Meisters vom Stuhl. Das Geheimnißvolle des Ordens ist von Vielen, theils böswilligen, theils schwärmerischen Menschen benutzt worden, um dem Orden fremde Zwecke unterzuschieben, Betrügereien unter dem Deckmantel desselben vorzunehmen, oder sich das Ansehen zu geben, im Besitz wichtiger, die tiefste Weisheit enthaltender Geheimlehren zu sein. Namentlich hat man sich auf die alten Gesellschaften zurückbezogen, und höhere Grade als die gewöhnlichen (der Lehrlinge, Gesellen und Meister), in welche nacheinander die Mitglieder eingeweiht werden, ersonnen, in denen eine höhere Weisheit mitgetheilt werden sollte. Man unterschied so von der neuengl. Johannismaurerei eine schottische, als die höhere, und kam namentlich in Frankreich zu einer ungemessenen Anzahl von Graden, welche, wenn sie nicht eine Spielerei waren, doch zur Verdunkelung des schönen einfachen Zweckes der Maurerbrüderschaft dienten. Da sich dieser Zweck durch die Fortbildung der ganzen menschlichen Gesellschaft gegenwärtig allgemeine Anerkennung erworben hat, sodaß ihn jeder Gebildete, auch ohne Freimaurer zu sein, erstrebt, so verliert die Freimaurerei immer mehr an Bedeutung, und jedem wahren Freimaurer [108] kann selbst nichts mehr am Herzen liegen, als daß die Verwirklichung jenes Zwecks aufhöre, Sache einer einzelnen Gesellschaft zu sein, und zur Sache der ganzen Menschheit werde.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 108-109.
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