Köper

[191] Köper. Man versteht unter geköperten Zeugen im Allgemeinen solche, bei welchen die Kette mit dem Einschlag so verbunden ist, daß auf dem ganzen Zeuge schräge Streifen entstehen. Im Handel kommen eine Menge baumwollene Zeuge in allen Modefarben unter diesem Namen vor, welche größtentheils in der Oberlausitz und in Böhmen gefertigt und von den Frauen oft zu Sommer- und Hauskleidern gebraucht werden.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 6. [o.O.] 1836, S. 191.
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