[321] Quarantaine, Contumaz, der Zeitraum, in welchem Schiffe, Reisende etc. nicht landen, oder ihre Reise fortsetzen dürfen, im Fall der Verdacht auf ihnen ruht, aus einer mit der Pest oder andern' ansteckenden Krankheiten behafteten Gegend zu kommen. Früher wurden allgemein 40 Tage dazu für nöthig gehalten, und so entstand der Name Q.; jetzt bestimmt man die Zeit nach ärztlichem Gutachten. Die vorzüglichsten Q.-Anstalten finden sich in Oestreich gegen die türkische Grenze, in Marseille und allen großen Häfen des mittelländischen Meeres. Ihnen verdankt das christliche Europa das Glück schon seit langer Zeit von der Pest verschont geblieben zu sein. Dagegen waren neuerdings alle dergleichen Vorsichtsmaßregeln gegen die Cholera unzureichend.
V.
Brockhaus-1809: Die Quarantaine · Contumaz
DamenConvLex-1834: Contumaz