Allgemeingültig

[27] Allgemeingültig ist ein Urteil, das unbedingt gilt, von jedem Denkenden anerkannt werden muß und für jede mögliche Erfahrung bestimmter Art Geltung bewahrt. Das Allgemeingültige ist nach KANT eins mit dem Apriori (s. d.). Objective (logische) Allgemeingültigkeit ist die von allgemeinnotwendigen Erkenntnissen, subjectiv-ästhetische die des Gefühls, der Urteilskraft (Kr. d. Urt. § 8). Die Allgemeingültigkeit der Wissenschaft beruht[27] auf der Einheit und Gesetz in die Erscheinungen bringenden Tätigkeit der Vernunft. Nach RIEHL ist allgemeingültig »eine Wahrnehmung, wenn und wofern sie gesetzmäßig ist, wenn unter denselben objectiven wie subjectiven Umständen immer nur eine und dieselbe bestimmte Wahrnehmung möglich ist« (Ph. Krit. II, 70). WUNDT bestimmt das Allgemeingültige als das, »was für jeden Evidenz« hat (Log. I, 78.) Nach B. ERDMANN ist ein Urteil allgemeingültig, »wenn sein Gegenstand, d. i. das in Subject und Prädicat Vorgestellte, für alle der gleiche, objectiv oder allgemein gewiß, und die Aussage über den Gegenstand, die es vollzieht, denknotwendig ist« (Log. I, 6). Allgemeingültigkeit ist »Geltungsbewußtsein«, »Denknotwendigkeit des seiner logischen Immanenz nach gewissen Vorgestellten« (l.c. S. 281). H. CORNELIUS betont: »Unsere allgemeinen Begriffe und Gesetze, die wir auf Grund unserer Erfahrungen formulieren, um eben diese Erfahrungen zu begreifen, d.h. dem Ganzen unseres Erkenntnisbesitzes einzuordnen, gelten... als allgemein nur unter der Restriction, welche in dem genannten Gesetze ihren Ausdruck findet: wir geben in jenen Formen unsere Erfahrungen als allgemeingültig wieder mit dem Vorbehalt, daß jeder Widerspruch gegen die Allgemeingültigkeit durch die Berücksichtigung einer neuen, in jener allgemeinen Formulierung noch nicht berücksichtigten Bedingung sich mit den fraglichen Erfahrungen vereinbaren, d.h. unter einem höheren Gesichtspunkte zusammenfassen lassen muß« (Einl. in d. Phil. S. 329). Vgl. Allgemein, Gültigkeit.

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 27-28.
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