Anlage, psychophysische

[39] Anlage, psychophysische, heißt zunächst jede ursprüngliche Beschaffenheit des Organismus, des Ichs, vermöge deren dieses imstande ist, bestimmte Functionen überhaupt oder leicht und sicher zu verrichten (s. Genie, Talent). Erworbene Anlagen entstehen durch Übung (s. d.). Es lassen sich unterscheiden: Empfindungs-, Gefühls-, Trieb-, Charakter-, Willens-, Verstandes-, Phantasie-Anlagen. Vgl. Disposition, Angeboren, Angelegtheit, Phrenologie.

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 39.
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