Formal

[337] Formal (formell): förmlich, zur Form gehörig, auf die Form bezüglich, in der Form begründet.

Bei den Scholastikern bedeutet »formalis, formaliter« das wirkliche Sein (s. d.) im Unterschiede vom intentional-objectiven (vorgestellten, gemeinten). Bei THOMAS kommt das Wort »formalis« auch im Sinne des Logischen gegenüber dem Realen vor. DUNS SCOTUS unterscheidet »formaliter« von »materialiter« und »realiter« (s. Unterscheidung). »Formaler« Begriff (»conceptus formalis«) heißt bei SUAREZ das Denken, wirkliches Vorstellen als Act (Disp. met. II, 1, 1). GOCLEN bemerkt: »Formale modo est habens formam, modo constituens seu praestans rei essentium, modo forma ipsa, modo pertinens ad formam, modo rite constitutum« (Lex. phil. p. 594). Im scholastischen Sinne gebraucht »formaliter« DESCARTES; so auch SPINOZA (Eth. II, prop. VII, coroll.). Gott ist als »res cognitas« »esse formale idearum« (l.c. prop. V, dem.). MENDELSSOHN erklärt: »Wir können... die Erkenntnis der Seele in verschiedener Rücksicht betrachten, entweder insoweit sie wahr oder falsch ist, und dieses nenne ich das Materiale der Erkenntnis; oder insoweit sie Lust oder Unlust erregt, Billigung oder Mißbilligung der Seele zur Folge hat, und dieses kann das Formale der Erkenntnis genannt werden« (Morgenst. I, 7).

Nach KANT ist »formal« alles zur Form (s. d.) des Erkennens Gehörende, das Vereinheitlichende, Synthetische des Anschauens und Denkens gegenüber[337] dem »Materialen« der Erfahrung. »Das Formale der Natur... ist... die Gesetzmäßigkeit aller Gegenstände der Erfahrung,« die »notwendige Gesetzmäßigkeit«, sofern sie a priori (s. d.) erkannt wird (Prolegom. § 17). Das »Formale in der Vorstellung eines Dinges« ist »die Zusammenstimmung des Mannigfaltigen zu Einem«, gibt die »subjective Zweckmäßigkeit« des Ästhetischen (s. d.) (Krit. d. Urt. § 15). »Formale Zweckmäßigkeit« ist »Zweckmäßigkeit ohne Zweck«, d.h. ohne Zweckbegriff im Bewußtsein des ästhetisch Anschauenden (ib.). Praktische Principien sind rein »formal«, wenn sie nur auf die Form des (sittlichen) Willens, nicht auf Zwecke des Handelns, zielen (WW. IV, 275). SCHOPENHAUER setzt »formal« und »im Intellect« gleich (W. a. W. u. V. II. Bd., C. 24). HEGEL versteht unter »formellem« ein subjectives Denken (Encykl. § 466).

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 337-338.
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