[647] Verstehen (intelligere) heißt, die Bedeutung eines Wortes, eines Satzes, eines Satzzusammenhanges erfassen, wissen, d.h. die den betreffenden Sprachzeichen zugehörigen Vorstellungen, Begriffe, Urteile mehr oder weniger deutlich, gegliedert, zusammenhängend reproducieren oder producieren können.
CHR. WOLF definiert: »Sobald wir von einem Dinge deutliche Gedanken oder Begriffe haben, so verstehen wir es« (Vern. Ged. I, § 276). Nach KIESEWETTER ist Verstehen »etwas hinreichend zu einem Begriff sich vorstellen« (Gr. d. Log. S. 246). Nach J. G. FICHTE drückt »Verstehen« »eine Beziehung auf etwas aus, das uns ohne unser Zutun von außen kommen soll« (Gr. d. g. Wissensch. S. 201 f.). SUABEDISSEN erklärt: »Verstanden wird, was im Verstande gefaßt. also wessen Bedeutung und Stelle im Gedankensystem erkannt wird. Es ist dann zugleich begriffen und eben damit aus einem unklaren und unsichern zu einem klaren und sichern Gedanken geworden« (Grdz. d. Lehre von d. Mensch. S.118). CALKER bestimmt: »Das Erkennen, in welchem die Verbundenheit des Mannigfaltigen mit der Einheit erkannt wird vermittelst der Allgemeinheit, ist das Verstehen« (Denklehre, S. 250). BACHMANN erklärt: »Man versteht... etwas, wenn man nicht bloß erkennt, was es ist, sondern auch warum es so ist« (Syst. d. Log. S. 73). Nach L. FEUERBACH heißt Verstehen »etwas in und aus uns selbst, in Übereinstimmung mit mehreren eigenen vernünftigen Wesen. erkennen« (WW. III, 175). Nach JESSEN ist Verstehen so viel wie »den in[647] Gehörtem oder Gelesenem enthaltenen Gedanken vollständig in sich reproducieren« (Physiol. d. menschl. Denk. S. 114). Nach LAZARUS heißt Verstehen »Gedachtes oder das Denken eines andern (denkenden) Subjects auffassen« oder auch: »den inneren Zusammenhang, die Beziehung der Dinge zu andern als zu ihren Zwecken und Ursachen auffassen« (Leb. d. Seele II2, 160. v gl. Einl. in d. Psychol. I, 385 ff.). HÖFFDING erklärt: »Ich verstehe, was etwas ist, wenn ich es wiedererkenne« (Philos. Probl. S. 34). Nach A. MEINONG besteht das Verstehen des Satzes im Erfassen des »Objectivs« durch ein Urteil oder eine »Annahme« (Über Annahm. S. 272). »Verstehen eines Gesprochenen...besteht im Erfassen seiner Bedeutung« (ib.). Nach HUSSERL beruht das Verstehen nicht auf Phantasiebildern. wir können ohne Anschauungen, in bloß symbolischen Vorstellungen denken. Verstehen ist das »actuelle Bedeuten« (Log. Unters. II, 62 ff.). Vgl. DUGAS, Le Psittcisme. RIBOT, Id. génér. – Vgl. Begreifen.