[809] Wunsch ist ein Begehren, dessen Befriedigung als (zur Zeit) unerreichbar erscheint und das daher nicht zur vollen Entfaltung gelangt.
DUNS SCOTUS unterscheidet Wille (»velle simplex«) und Wunsch (»velle cum conditione«, »velle remissum«, Opp. 1639 XI, 286, 288, vgl. Siebeck, Die Willenslehre bei Duns Scotus u. sein. Nachfolgern, Zeitschr. f. Philos. 112. Bd. S. 179 ff.). – Zwischen Wollen und Wünschen unterscheidet auch LOCKE (Ess. II, ch. 21, § 30). G. E. SCHULZE erklärt: »Durch die Überlegung wird das Begehren oft zu einem bloßen Wunsche, worauf keine Anwendung der Kräfte folgt, um des Begehrens teilhaftig zu werden, herabgestimmt« (Psych. Anthropol. S. 410). BENEKE bestimmt: »Ein Wollen ist... nichts anderes als ein Begehren, welchem sich eine Vorstellungsreihe anschließt, in der wir (mit Überzeugung) das Begehrte von diesem Begehren aus verwirklicht vorstellen. Wo dagegen dieses Vorstellen entweder überhaupt nicht möglich ist, oder doch aus irgend einem Grunde nicht eintritt, bleibt das Begehren ein bloßer Wunsch« (Lehrb. d. Psychol.3, § 201). CZOLBE bemerkt: »Der feste Glaube an das Können ist zum Wollen unerläßlich, denn der Wille schließt den Beschluß einer Handlung in sich. Im entgegengesetzten Falle ist nur ein Wunsch da« (Gr. u. Urspr. d. menschl. Erk. S. 235 f.). VOLKMANN erklärt: »Wo dem Wollen gegenüber[809] die Begehrung auf ihrer ursprünglichen Stufe verharrt oder auf diese absichtlich zurückkehrt, indem sie sich der Rücksichtnahme auf die Erreichbarkeit entschlägt, heißt sie Wunsch« (Lehrb. d. Psychol. II4, 452). BAIN bestimmt: »Desire is the state of mind where there is a motive to act... without the ability« (Ment. and Mor. Sc. IV, ch. 7, p. 366 ff.. vgl. J. WARD, Enc. Brit. XX,. 74 u. a.). Ähnlich REHMKE (Allgem. Psychol. S. 442, 449). Nach HÖFFDING ist der Wunsch »ein Trieb, der gehemmt wird, ohne daß das Bedürfnis nach dem Object und die Vorstellung von diesem als einem Gut zugleich wegfielen« (Psychol.2, S. 446). Nach SIGWART ist der Wunsch »das durch die denkende Reflexion hindurchgegangene innere Hinstreben nach einem Zustande, den ich als ein Gut vorstelle, den ich aber weder mit Sicherheit erwarten noch selbst herbeiführen kann« (Kl. Schrift. II2, 149). WUNDT erklärt: »Wird ein Streben durch entgegengesetzte Triebe oder durch äußere Hindernisse derart gehemmt, daß während einer längern Zeit ein oscillierender Gemütszustand entsteht, in welchem aber jenes Streben das vorhandene Totalgefühl bestimmt, so bezeichnen wir einen solchen Zustand als Begehren.« »Verbindet sich mit einem Begehren die Vorstellung, daß vorhandene objective Willenshindernisse die Triebhandlung unmöglich machen, oder besteht auch nur ein dieser Vorstellung entsprechendes Widerstandsgefühl, so wird das Begehren zum Wunsch« (Grdz. d. physiol. Psychol. II4, 508 f.). KREIBIG bemerkt: »Es kann... mit dem Wollen auch das Bewußtsein verknüpft sein, daß das Gewollte nicht durch die eigene Handlung verwirklicht werden könne oder daß diese Handlung allein nicht zur Verwirklichung genüge. In solchen Fällen sprechen wir von einem Wunsche« (Werttheorie, S. 72).