[818] Windelband, Wilhelm, geb. 1848 in Potsdam, 1873 Privatdozent Leipzig, 1876 a. o. Prof. in Zürich, 1882 Prof. in Straßburg, jetzt Professor in Heidelberg.
W., der von Plato, Kant, Fichte beeinflußt ist, vertritt einen teleologischen Kritizismus mit voluntaristischem Gepräge. Die Begriffe des Wertes, des Zweckes, der Norm haben hier zentrale Bedeutung. Die Philosophie ist nach W. Wertwissenschaft, »kritische Wissenschaft von den allgmeingültigen Werten«. Da die Werturteile »Beurteilungen« (Urteile über Urteile) Bind, so bilden Beurteilungen das Objekt der Philosophie. Da feiner die[818] obersten Werte ein Normsystem bilden, so ist die Philosophie die »Wissenschaft vom Normalbewußtsein«, welche sich in Logik (mit Erkenntniskritik), Ethik und Ästhetik gliedert. Die allgemeinen Werte sind die Wahrheit im Denken, die Gutheit im Wollen und Handeln, die Schönheit im Fühlen.
Die kritische Methode setzt die Gültigkeit oberster Werte als Zwecke voraus. Sie ist nicht psychologisch-genetisch, fragt nicht nach der zeitlichen Entstehung der Erkenntnis usw., sondern nach dem Werte, nach der Bedeutung derselben. Ihre Voraussetzung ist der Glaube an die allgemeingültigen Zwecke und an ihre Fähigkeit, im empirischen Bewußtsein erkannt zu werden. Die Geltung der Normen ist nur teleologisch zu begründen. Normen sind »diejenigen Formen der Verwirklichung von Naturgesetzen, welche unter Voraussetzung des Zweckes der Allgemeingültigkeit gebildet werden sollen«. Normen sind »Regeln der Beurteilung«, Regeln der Feststellung des (theoretisch-praktischen) Wertes eines Inhalts. Das ideale »Normalbewußtsein« ist der oberste Wertmaßstab, die apriorische Bedingung alles Wertens, das Ideal der Erkenntnis und des Handelns. Die Besinnung auf die einzelnen Normen erfolgt am Leitfaden der Psychologie, ihre Begründung und Ableitung aber ist eine teleologische. Mit unmittelbarer Evidenz knüpft sich an das Bewußtwerden der Norm eine Art psychologischer Nötigung, sie zu befolgen. Der Ablauf der Vorstellungen selbst führt zum Bewußtsein der Normen, und nun wird diese »zu einer ordnenden und bestimmenden Macht in dem mechanischen Ablauf selbst und führt in vollkommen naturgesetzlicher Weise ihre eigene Realisierung herbei«. Wie weit die tatsächliche Anerkennung aller Axiome überhaupt reicht, ist gleichgültig. Sie sind »Normen, welche unter der Voraussetzung gelten sollen, daß das Denken den Zweck, wahr zu sein, das Wollen den Zweck, gut zu sein, das Fühlen den Zweck, Schönheit zu erfassen, in allgemein anzuerkennender Weise erfüllen will«. Die Anerkennung der Axiome ist überall durch einen Zweck: bedingt, der als Ideal vorausgesetzt werden muß; alle Axiome sind »Mittel zum Zweck der Allgemeingültigkeit«.
Das gilt alles von der Erkenntnis und den transzendentalen Voraussetzungen, ihren obersten Normen. Die Logik, die wesentlich »Urteilslehre« und von psychologischen Voraussetzungen methodisch unabhängig ist, bedeutet als System den »Inbegriff derjenigen teleologisch sich entwickelten Grundsätze, ohne welche es kein allgemeingültiges Denken würde geben können«. Die logischen Regeln sind »notwendige Mittel des Wahrheitstriebes« und haben teleologische Notwendigkeit. Wahrheit ist eben »Normalität des Denkens«. Wahrheit ist nicht Übereinstimmung des Denkens mit der Wirklichkeit an sich, sondern »Übereinstimmung der Vorstellungen untereinander, der sekundären mit den primären, der abstrakten mit den konkreten, der hypothetischen mit den sensualen, der Theorie mit den Tatsachen«. Gegenüber dem Pragmatismus ist nur dies zuzugeben, daß zunächst, anfangs der Lebenswert der Wahrheit der ist, »daß sie eine Eigenschaft der Vorstellungen ist, wodurch diese zu zweckmäßigen Mitteln für unser Handeln, für die Befriedigung unserer Bedürfnisse werden«. Aber vermöge des Gesetzes der Heterogonie der Zwecke wird hier das Mittel selbst zum Zweck und Wert, es entsteht der »Wille zur[819] Wahrheit um ihrer selbst willen«. Die Brauchbarkeit unserer Vorstellungen setzt deren Wahrheit voraus, ist aber nicht sie selber. Bejahung und Verneinung müssen rein sachlich begründet werden (durch »sachliche Motivation«). Als Erkenntnisfunktion ist das Urteil (»Bejahen oder Verneinen vorgestellter Inhalte, ein Aneignen oder Verwerfen«, vgl. Brentano) die Betätigung des »Willens zur Wahrheit«. Sein Inhalt aber ist erst die Wahrheit selbst. Der »Satz« und dessen Geltung muß an sich als völlig unabhängig vom tatsächlichen Denken behandelt werden. »Die Wahrheit an sich gilt zeitlos: unser Erfassen der Wahrheit ist ein zeitlicher Akt des Willens.« »Der Sinn der Wahrheit steckt in ihrer sachlichen Geltung.« Im Geistesleben (schon in der Assoziation der Vorstellungen) spielt der Wille eine große Rolle. Erkenntnis ist aktive, willensgemäße Synthese des Erfahrungsmaterials und die Methode ist ein Werkzeug dieser Bearbeitung seitens des Wahrheitswillens. Ja, schon die empirischen Gegenstände sind die »Produkte auswählender und synthetisch neuschaffender Prozesse, also bereite Ergebnisse der Methode«, Produkte der Synthese, Analyse, logischen Auswahl, die durch das Erkenntnisziel bestimmt ist; eine Auswahl aus der Totalität des Gegebenen findet statt (quantitativer, selektiver Begriff der Erscheinung). Der Wille bestimmt, ja schafft, seine Gegenstände, aber die Wahrheit »stammt nicht aus ihm, sondern aus den Sachen selbst«, ist von aller Willkür unabhängig. – Die Anschauungs- und Denkformen sind nach W. apriorisch, wobei die Apriorität rein logisch aufzufassen ist. Die Kategorien sind oberste Einheitsbegriffe; »konstituierende« und »reflektive« Kategorien sind zu unterscheiden.
Die Kausalität ist nach W. der Ausdruck für unser Postulat der Erfahrung: die Notwendigkeit des Kausalverhältnisses schließt seine Allgemeingültigkeit, d.h. seine Gesetzmäßigkeit ein. Die Gesetze des Geschehens bestimmt die urteilende Vernunft. Aus allgemeinen Naturgesetzen allein folgen noch nicht die besonderen Vorgänge, und in keiner Wirkung stellt sich ein einzelnes Gesetz rein dar. Das Individuelle ist etwas Ursprüngliches, es hat eine Wirklichkeit, die durch Kombination von Allgemeinheiten nicht zu erschöpfen ist. Die Modifikationen, Einzelfälle des Gesetzes als solche sind »zufällig«, wobei aber der Zufall stets nur ein »Prinzip unserer Betrachtung, nicht ein Prinzip des Geschehens«, ein Abstraktionsgebilde ist (als »räumlichzeitliche Koinzidenz von Tatsachen, zwischen denen kein Verhältnis der Kausalität stattfindet«, »Eintritt unberechenbarer Nebenbedingungen«). W. unterscheidet Gesetzes- und Ereigniswissenschaften. Erstere lehren, »was immer ist«, das Allgemeine, Konstante, sich Wiederholende, Gesetzliche, Abstrakte ; sie sind »nomothetisch«. Das Erkenntnisziel der Naturwissenschaft z.B. bilden mathematische Formulierungen von Gesetzen der Bewegung; sie präpariert ein System von Konstruktionsbegriffen heraus, in denen sie das Wesen der Dinge erfassen will. Die Ereigniswissenschaften hingegen find historisch, haben es mit dem Konkreten, Einzelnen, Einmaligen zu tun; sie sind »idiographisch«. Die Geschichte ist eine solche Wissenschaft, bedarf aber auch allgemeiner Sätze aus nomothetischen Disziplinen (Psychologie[820] Soziologie usw.). Die Auswahl des geschichtlichen Materials richtet sich nach dem System allgemeingültiger Werte (vgl. Rickert).
Die Freiheit des Willens ergibt sich aus der »Betrachtung und Beurteilung der Gegenstände ohne Rücksicht auf eine Verursachtheit«. Die Wurzeln der Individualität und der metaphysischen Freiheit sind theoretisch nicht erkennbar. Ein Handeln ohne Grund existiert aber nicht. Freiheit ist zunächst Fähigkeit der Selbstbetätigung. Wahlfreiheit ist »Bestimmung der Handlungen durch den Charakter«, »Kausalität der Persönlichkeit in ihren Handlungen«. Die Wahl ist immer durch das Verhältnis der momentanen zu den 'konstanten Motivendes Menschen entschieden, folgt aus dem Zusammenwirken seiner gegenwärtigen Lage und seines dauernden Wesens. Die scheinbar motivlose Wahl ist ein Verzicht auf dieselbe, ein passives Geschehenlassen des psychisch-physiologischen Mechanismus. Freiheit ist die Fähigkeit, eine Entscheidung zwischen den Motiven zu treffen, im engeren Sinne aber Autonomie der Vernunft, Herrschaft des Gewissens, »Bestimmung des empirischen Bewußtseins durch das Normalbewußtsein«.
Das sittliche Ideal ist es, daß der Zweckgedanke sich das Zufällige unterwerfe. Das Pflichtbewußtsein ist apriorisch, der Inhalt der Pflicht aber sozial bedingt. Der Zweck der Gesellschaft selbst ist übersozial, ist die »Schaffung ihres Kultursystems«. Das Gewissen setzt die metaphysische Realität des Normalbewußtseins als des Heiligen, erlebt als transzendente Wirklichkeit, voraus. Religion ist »transzendentes Leben«, Bewußtsein der Zugehörigkeit zu einer Welt geistiger Werte. Gott ist die Wirklichkeit aller Ideale als reales Normbewußtsein aufgefaßt.
Schriften: Die Lehre vom Zufall, 1870. · – Über die Gewißheit der Erkenntnis, 1873. – Der gegenwärt. Stand der psychol. Forschung, 1876. – Geschichte der neueren Philosophie, 1878-80; 4. A. 1907. – Präludien, 1884; 3. A. 1907. – Gesch. der alten Philosophie, 1888; 2. A. 1894. – Fichtes Idee des deutschen Staates, 1890. – Lehrbuch der Gesch. der Philos., 1893; 5. A. 1910. – Geschichte a. Naturwissenschaft, 1894; 3. A. 1904. – Platon, 1900; 4. A. 1905. – Über Willensfreiheit, 1904; 2. A. 1905. – Die Philos. im Beginne des 20. Jahrhunderts (mit anderen), 2 Bde., 1904-05; 2. A. 1907 (von Windelband selbst: Logik). – Kuno Fischer, 1907. – Vom System der Kategorien, 1900 (Sigwart-Festschrift). – Die Philos. im deutschen Geistesleben des 19. Jahrhunderts, 1909. – Der Wille zur Wahrheit, 1909. – Die Erneuerung des Hegelianismus, 1910. – Über den Einfluß des Willens auf das Denken, Vierteljahrsschr. f. wissensch. Philos., 2. Bd., 1878. – Beiträge zur Lehn vom negativen Urteil, Zeller-Festschrift, 1884. – Nach hundert Jahren, Kantstudien IX, 1904. – Kant u. s. Weltanschauung, 1904. – Kulturphilosophie und transzendentaler Idealismus, Logos l, 1911, u. a.
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