[41] Asyl, aus griech.-lat. asylum, Freistätte für Verbrecher; als solche galt bei den Hebräern sowohl als bei den Griechen und Römern der Tempel, besonders der Altar; das Christentum behielt diese Einrichtung bei, ahd. heisst die Freistätte lotstat, mhd. vridehûs, vridestat, vlühtestat, vrîheit. Dieses Recht ist auch in die deutschen Volksrechte und Kapitularien aufgenommen worden, doch wurden Bestimmungen gegen den Missbrauch dieser Einrichtungen getroffen. Siehe Vadian, vom Mönchsstand, deutsche historische Schriften, I, 81, 20 ff. In manchen Städten heissen ganze Plätze u. dgl., die zu einer Kirche gehören, Freiheit. Die Reformation liess das Asylrecht eingehen, und es wurde allmählich auch in den katholischen Staaten aufgehoben.