Fürstenschulen

[248] Fürstenschulen heissen im Gegensatz gegen die städtischen Schulen die drei sächsischen, auf einer Stiftung des Landesfürsten beruhenden und unter seiner unmittelbaren Aufsicht geleiteten Gymnasien zu Meissen, Pforta und Grimma. Sie wurden aus den durch die Reformation frei gewordenen geistlichen Gütern, namentlich der Klöster errichtet und zwar die Schulen zu Meissen und Pforta im Jahr 1553, diejenige zu Grimma 1549 durch Herzog Moritz von Sachsen, namentlich unter Mitwirkung der Räte Dr. Kommerstadt und Ernst von Miltitz.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 248.
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