Fürstenschulen

[222] Fürstenschulen, sächsische (auch Landesschulen). die vom Kurfürsten Moritz von Sachsen 1543[222] aus eingezogenen Klostergütern zu Pforta (s.d.), Meißen (St. Afra, s. Meißen) und Grimma (s.d.), letztere ursprünglich zu Merseburg (bis 1550), gegründeten gelehrten (lateinischen) Schulen, in denen die Zöglinge (Alumnen) teils unentgeltlich, teils gegen Erlegung eines mäßigen Schul- und Kostgeldes unterhalten und unterrichtet werden. Außer den eigentlichen Alumnen können auch Extraneer (Kostgänger der Lehrer und Stadtschüler) zugelassen werden. Nach dem Vorbilde der F. sind im 16. Jahrh. noch manche andre Schulen, namentlich in alten Klöstern, eingerichtet worden, so in Ilfeld am Harz (1546), Roßleben a. Unstrut (1554; dem Geschlecht von Witzleben gehörig), Schleusingen (1577) u. a. Die sächsischen F., von denen Pforta 1815 preußisch geworden ist, haben als Pflegerinnen der humanistischen Studien stets guten Ruf gehabt und bis heute bewahrt. Vgl. Flathe, St. Afra (Leipz. 1879); Rößler, Geschichte der Fürsten- und Landesschule Grimma (das. 1891); Schmidt und Kraft, Die Landesschule Pforta (das. 1844); Paulsen, Geschichte des gelehrten Unterrichts (2. Aufl., das. 1896).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 222-223.
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