Hosius

[771] Hosius (Osius), Ep. (27. Aug.) Vom Griech. όσιος = geheiligt; fromm; heilig etc. – Der Bischof Hosius von Cordova (Corduba) wird bei den Griechen als Heiliger verehrt, die abendländischen Kirchen haben aber seinen Namen in ihre Martyrologien nicht aufgenommen. Deßhalb stellen ihn auch die Bollandisten (Aug. VI. 2) ungeachtet seiner unsterblichen Verdienste um den wahren Glauben unter die »Uebergangenen«. Das Jahr, wie der Ort seiner Geburt und unbekannt; doch möchte letzterer wohl Cordova seyn. Gewöhnlich wird angenommen, er habe um das J. 260 das Licht der Welt erblickt. Am Ende des dritten Jahrhunderts wurde er Bischof von Cordova. Seine Glaubenstreue und sein reiner Wandel machten ihn hiezu vor allen Andern würdig. Hiemit verband er große Gelehrsamkeit, Umsicht und Klugheit in allen Dingen. Als Maximianus Herculeus in Spanien die Kirche Gottes verfolgte, leuchtete er durch Standhaftigkeit und Glaubensmuth seiner Heerde als Beispiel voran. Selbst Kerker und Folterqual ertrug er mit unüberwindlicher Festigkeit. Hiedurch errang er sich im J. 303 den Namen und die Ehre eines »Bekenners«. Bald darauf machte er auf der Synode zu Elvira (Illiberis) im J. 305 seinen Einfluß geltend, indem er zu den dort gefaßten strengen Beschlüssen über Kirchenzucht den Ausschlag gab. Unter den 19 unterzeichneten Bischöfen steht Hofius an zweiter Stelle. Als Kaiser Constantinus der Große den christlichen Glauben angenommen hatte, nahm Hosius unter seinen Räthen in Kirchenangelegenheiten einen vorzüglichen Rang ein. Er folgte seinem kaiserlichen Gönner nach dem Oriente. Im J. 323 wurde Hosius vom Kaiser, welcher damals in Nikomedia residirte, mit einem Schreiben, das zur Eintracht mahnte, in Sachen der Arianischen Ketzerei, sowie auch bezüglich der Osterfrage, nach Alexandria gesendet. So sehr er nun hier für seine Person auf einer abgehaltenen Synode den Streit zu bereinigen trachtete, so gewann er gleichwohl bald die Ueberzeugung, daß nur ein allgemeines Concil im Stande sei, die im Sturme angeregten wichtigen Fragen zur endlichen Entscheidung zu bringen, und er suchte daher auf den Kaiser in diesem Sinne zu wirken. Es gelang ihm. Das Concil von Nicäa wurde im J. 325 ausgeschrieben. Ob er hier unter den Vorsitzenden gewesen, ist unentschieden; aber unzweifelhaft ist, daß sein Ansehen und seine Beredtsamkeit den Vertheidigern des Ausdruckes »gleichwesentlich« (όμοούσιος) mächtig zur Seite stand, und daß Kaiser Constantinus zunächst durch ihn bewogen wurde, die Beschlüsse des Concils anzuerkennen. Arius wurde verbannt, aber schon im J. 328 wieder zurückgerufen. Da Hosius hiemit nicht übereinstimmte, mußte er sich die kaiserliche Ungnade gefallen lassen. Dieß war noch mehr der Fall, als nach dem Tode des Kaisers Constantinus (im J. 337) dessen Sohn Constans den Arianismus offen begünstigte. Geraume Zeit war er in [771] dessen zu Cordova als Bischof thätig gewesen, als ihn die allgemeinen Kirchenangelegenheiten wieder ins Morgenland riefen. Auf dem Concil zu Sardica (im J. 347) führte er den Vorsitz und vertheidigte mit unbeugsamem Muthe die Nicänischen Beschlüsse. Das Verdammungsurtheil über die Arianische Ketzerei wurde erneuert. Nun lebte er wieder eine Zeit lang ausschließlich den Sorgen des Episkopats. Aber nie ließ er die Leiden, welchen die angesehensten und tugendhaftesten Kirchenvorsteher damals ausgesetzt waren, aus den Augen. Dem hl. Athanasius stand er in allen Verfolgungen als Vertheidiger in Wort und Schrift zur Seite. Selbst Papst Liberius schrieb ihm über die Bedrängnisse der Kirche und beklagte den fast allgemeinen Abfall auf der Synode zu Arles im J. 353. Aber noch hatte das Uebel seine Spitze nicht erreicht. Hofius wurde zum Hoflager nach Mailand beschieden, lehnte aber die Aufforderung, den Athanasius zu verdammen und hiemit das Nicänische Symbolum zu verläugnen, mit großem Ernste ab. Der Kaiser Constantius schämte sich, trotz seiner eifrigen Begünstigung der Arianer, dem fast hundertjährigen Greise, welcher bei seinem Vater in so hohen Gnaden gestanden, Gewalt anzuthun, und ließ ihn im J. 355 im Frieden wieder nach Spanien ziehen. Nicht so die Arianischen Hoftheologen und die Verschnittenen. Sie drangen in den Kaiser, den alten Mann von Neuem mittelst Gesandtschaften und Handschreiben zu bewegen, daß er dem Arianismus huldige. Hosius antwortete ihm unter Anderm: »Ich bin Bekenner gewesen, als dein Großvater Maximinianus die Kirche verfolgte. Willst auch du mich verfolgen, so bin ich jetzt noch wie damals bereit, lieber Alles zu erdulden, als unschuldiges Blut auf mich zu laden und die Wahrheit zu verläugnen. Ich kann dich nicht loben, wenn du dergleichen schreibst und androhst. Laß ab hievon! stimme dem Arius nicht bei, höre die Morgenländischen nicht, hüte dich vor Ursacius mod Valens (zwei Haupt-Arianern). Was sie auch vorbringen, sie thun es nicht wegen des Athanasius, sondern, um ihrer eigenen Ketzerei willen« u. s. f. Auf dieses Schreiben hin wurde Hosius neuerdings nach Mailand gerufen, und da er sich nicht beugte, im J. 365 nach Sirmium in die Verbannung geschickt. Hier wurde im J. 357 eine Synode gehalten, auf welcher die Standhaftigkeit des Hosius durch Ränke und Gewalt (nach Sokrates hätte man ihn sogar gefoltert) leider gebrochen wurde. Er unterschrieb eine Glaubensformel. welche die Arianischen Irrthumer unter zweideutigen Ausdrücken verschleierte. Nun durfte er nach Hause zurückkehren, aber er litt jetzt mehr durch die Erinnerung an die ihm zugestoßene Schwäche, als durch Verbannung und Folter. Durch Alter und Krankheit gebeugt, kam er dem Tode nahe. Aber vor dem Hintritt zum ewigen Richter erhob sich der Schwergeprüfte aus der Tiefe seines Falles, widerrief feierlich die zu Sirmium abgezwungenen Erklärungen, verdammte ausdrücklich die Arianische Ketzerei und gab dann im Jahre 358 vertrauensvoll seine reuige Seele der göttlichen Barmherzigkeit anheim. †


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 2. Augsburg 1861, S. 771-772.
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