[572] Hosĭus, 1) namhafter Kirchenlehrer, geb. um 257, gest. 358 in Corduba, wo er seit etwa 295 Bischof war. Konstantin d. Gr. bediente sich seiner als Vermittler in den arianischen Streitigkeiten. H. führte die Berufung der Kirchenversammlung zu Nicäa (325)[572] herbei. Auch auf derjenigen zu Sardica (343) präsidierte er und wirkte für das Nicäische Glaubensbekenntnis, mußte aber 357 das Sirmische Glaubensbekenntnis, das sich gegen das »Homousios« (s. Arianischer Streit) erklärte, unterschreiben. Vgl. Loofs in der »Real-Enzyklopädie für protestantische Theologie und Kirche«, Bd. 8 (Leipz. 1900).
2) Stanislaus, Kardinal und Bischof von Ermeland, geb. 5. Mai 1504 in Krakau, gest. 5. Aug. 1579, studierte in seiner Vaterstadt sowie in Padua und Bologna die Rechte, war seit 1537 im Besitz eines Kanonikats, doch erst 1543 Priester, 1549 Bischof von Kulm, 1551 von Ermeland, 1561 Kardinal. Ein leidenschaftlicher Gegner der Reformation, überreichte er der Synode zu Petrikau 1551 seine »Confessio catholicae fidei christianae« (Krak. 1553) und gründete 1565 das Jesuitenkolleg in Braunsberg. H. starb bei Rom als päpstlicher Großpönitentiarius. Die vollständigste Sammlung seiner meist polemischen Schriften erschien als »Opera omnia« (Köln 1584, 2 Bde.). Seine Briefe und Reden gaben im Auftrage der Krakauer Akademie Hipler und Zakrzewski heraus (Krak. 187988, 2 Bde.), wozu A. Weber einen Nachtrag lieferte (Regensb. 1892). Vgl. Eichhorn, Der ermländische Bischof und Kardinal Stanislaus H. (Mainz 185455, 2 Bde.); »Nuntiaturberichte aus Deutschland«, 2. Abt., Bd. 1: Die Nuntien H. und Delfino 15601561 (Wien 1897).