Annuitäten

[199] Annuitäten, Jahresanlehen, unterscheiden sich von den andern Anlehen durch die Art der Rückzahlung des Dargeliehenen und der Zinsen mittelst bestimmter Jahreszahlungen. Sie sind: Zeitrenten, wenn die Ratenzahlungen auf eine bestimmte Reihe von Jahren (bei den engl. Staatsanlehen 49 und 99 Jahre) festgesetzt sind; Leibrenten, wenn die Jahresraten nur für die Lebensdauer einer Person abgereicht werden; ewige Renten, wo das Anlehen nicht zurückgefordert werden kann und nur eine Jahresrente ausbezahlt wird. Vergl. Renten und Tontinen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 199.
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