Annuĭtäten

[534] Annuĭtäten (v. lat.), 1) Abzahlungen aller Art, als Zeitrenten, Jahresrenten, Leibrenten etc., s. Abzahlung; 2) Anleihen auf Jahrabtrag; 3) (engl. Annuities), Gattung Staatspapiere, bes. in England, durch welche der Staat verspricht, dem Darleihen für sein geliehenes Capital jährlich gewisse Renten zu gewähren, nämlich entweder Zeitrenten, auf eine gewisse Zeit, meist 49 (kurze A.) od. 99 (lange A.) Jahre hinaus, wo dann das Capital absorbirt ist u. nicht wieder zurückgezahlt wird, indem es durch die Renten reichlich zurückerstattet ist; od. perpetuirliche Renten, wo es dem Staat (ohne daß er jedoch rechtlich an eine bestimmte Zeit gebunden ist) beliebt, das Capital zurückzuzahlen; s. Anleihen u. Staatspapiere.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 534.
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