[235] Archidiakonus, in der alten Kirche der erste Diener des Bischofs, hatte den Unterricht der jüngern Kleriker, die Aufsicht über die Diakonen und niederen Kleriker, überwachte die Unterstützung der Armen, diente dem Bischof in der Administration und Jurisdiktion, hatte also, obwohl nicht Presbyter, den größten Einfluß. Im 8. Jahrh. entstand die Eintheilung der Bisthümer in Archidiakonate, und es gab nun Landarchidiakonen neben dem Archidiakon an der Metropolitankirche. Die Macht der Archidiakonen stieg bis in das 12. Jahrh. und wurde seitdem durch Bischöfe und in Folge von Synodalschlüssen vermindert und das Amt endlich selbst in den meisten Bisthümern aufgehoben. In der engl. Hochkirche besteht das Archidiakonat noch mit eigener Gerichtsbarkeit, in der deutsch-protest. Kircheneinrichtung heißt der zweite Geistliche an den Hauptkirchen Archidiakon.