[92] Archidiakōnus (grch.), oberster oder Erzdiener, in der alten Kirche der 1. Diakonus, der 1. Gehilfe und Vertreter des Bischofs, seit dem 8. Jahrh. selbständiger Vorsteher eines Sprengels (Archidiakonāt) der Diözese; in der anglikan. Kirche noch jetzt in dieser Stellung, in der kath. Kirche seit dem 16. Jahrh. durch die Generalvikare ersetzt. In der prot. Kirche Titel des 2. Geistlichen an den Hauptkirchen größerer Städte.