Areopag

[240] Areopag, Hügel innerhalb Athen, der Burg gegenüber; von ihm wurde vielleicht der alte Gerichtshof und Rath genannt, dessen Ursprung in die mythische Zeit zurückgeht, dessen Weisheit und Gerechtigkeit aber das ganze Alterthum lobte. Das Amt des Aʼs. war 1. ein richterliches; er urtheilte über Mord, Verwundung, Verrath, Feigheit, Diebstahl. 2. Als politische Behörde wachte er über die Aufrechthaltung der Verfassung und der Gesetze und griff deßwegen in gefährlichen Zeiten auf außerordentliche Weise in die Staatsgeschäfte ein. 3. Er wachte über den religiösen Cult, namentlich gegen das Einschleppen fremder Elemente; er beaufsichtigte die Sitten, Gebräuche und Gewohnheiten, zog Müßiggänger zur Rechenschaft und belohnte ausgezeichnete Handlungen. 4. Er hatte die Oberaufsicht über das Straßen- und Bauwesen, Maß und Gewicht, wohl auch über den Staatshaushalt. – Der A. war eine aristokratische Institution, schon insofern er die Macht der Volksversammlung beschränkte und jeden einzelnen Mann aus dem Volke in seinem Privatleben kontrolirte, noch mehr aber durch sein Personale; denn er ergänzte sich aus den jährlich austretenden 9 Archonten, wenn dieselben ihr Amt tadellos geführt hatten, und zudem war die Würde eines Areopagiten lebenslänglich. Die Demokraten der äußersten Richtung waren deßwegen immer gegen den A. und Perikles bewog die Volksversammlung, demselben seine politische Bedeutung zu nehmen und ihm nur seine richterliche und einen Theil seiner polizeilichen Befugniß zu lassen; es ist aber auch gewiß, daß seitdem Athen der zügellosen Demokratie verfiel und von seiner Höhe herabsank.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 240.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika