Auswanderung

[349] Auswanderung, das Auswanderungsrecht ist die jedem Staatsbürger und seinen Familiengliedern zustehende Befugniß, ihren Wohnsitz unter unbehinderter Mitnahme ihres Vermögens und unter gesetzlicher Auflösung der rechtlichen Verbindung mit der Gemeinde und dem Staate, dem sie als Mitglieder angehörten, aufzugeben, um in einem anderen Lande eine neue Heimath zu gründen. Man erblickte in dem A. recht ein wichtiges Schutzmittel der persönlichen Freiheit und vertheidigte dasselbe fast ausschließlich aus diesem Gesichtspunkte. Indeß beweist die förmliche Strömung, zu der sich die A. aus den constitutionellen Staaten Europas, vornämlich aus Großbritannien und Irland, (in diesem ist allerdings die massenhafte A. schon durch das Pachtsystem hinreichend erklärt, und aus den meisten deutschen Staaten ausgedehnt hat, daß derselben nichts weniger als politische Motive zu Grunde liegen. Insbesondere zeigt ein tieferes Eingehen auf die socialen Zustände der deutschen Klein- und Mittelstaaten, daß die A. nach den transatlantischen Staaten durch den immer offener hervortretenden Mangel an lohnender Arbeit und die hieraus entspringende Hoffnungslosigkeit, sich und seinen Familienangehörigen eine erträgliche Zukunft gründen und sichern zu können, gesteigert wird. Die von bürokratischer Kurzsichtigkeit begünstigte Zersplitterung des großen Grundbesitzes, und ins ungemessene gehende Theilung des bäuerlichen Grundbesitzes bereiteten die Auflösung der gesellschaftlichen Gliederung vor und vermehrten in ganz außerordentlicher Weise eine besitzlose Bevölkerung. Da es ferner den deutschen Klein- und Mittelstaaten an Umfang und Macht gebrach, durch eine großartige Handelspolitik den alten Feudalstaat [349] durch den Fabrikstaat zu ersetzen, so konnten die mit der Abnahme der handwerksmäßig betriebenen Industrie weiter versiegenden Arbeitsquellen durch die Erschließung neuer nicht ergänzt werden. Auch der engere Zollbund mit Preußen vermochte diese Aufgabe nicht zu lösen, sofern die überlegene große Fabrikindustrie dieses Staates den Untergang vieler kleiner Gewerbe nur beschleunigte, während ein fehlerhaftes und lückenhaftes Zollschutzsystem der ausgedehnteren Einführung der Fabrikindustrie in die Mittelstaaten hemmende Schranken entgegenstellte. Unter solchen Verhältnissen liegt es im Wesen der gesellschaftlichen Zustände, daß gerade der fleißigere und unternehmendere Bürger mehr und mehr den letzten rettenden Ausweg in der A. nach transatlantischen Staaten erblickt. Sollen diese tüchtigen Kräfte dem engeren wie weiteren Vaterlande nicht verloren gehen, so muß vor Allem die A. mit sorgsamer Beachtung der nationalen Interessen organisirt und in eine Bahn geleitet werden, mittelst der eine enge Verbindung der Scheidenden mit dem Mutterlande erhalten bleibt. Diese Richtung ist durch den größten deutschen Strom, die Donau, und die von der Natur reich gesegneten Länder an seinem unteren Laufe vorgezeichnet. Vgl. Kolonisation.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 349-350.
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