[481] Benediction, Segnung, Einsegnung heißt die kirchliche Handlung, wodurch eine Person (Klostervorstand. Eheleute) oder eine Sache (Gottesacker u.s.w.) dem Dienste der Welt abgezogen und dem Dienste Gottes und der Kirche gewidmet wird. Jährlich dreimal gibt der Papst dem Weltkreise und Rom (orbi et Urbi) den allg. kirchl. Segen. B. ist der niedere Grad der Consecration (s. d. A.) und unterscheidet sich von dieser auch dadurch, daß bei ihr keine Salbung stattfindet.